Beteiligung

Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Denn während Erneuerbare Energien bereits die Hälfte des in Deutschland erzeugten Stroms liefern, bleibt die Herausforderung groß. Allein in der Stromversorgung müssten durch Unternehmen und Haushalte durchschnittlich 53 Mrd. Euro pro Jahr investiert werden (Quelle: Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln). Dies entspricht etwa einer Verdoppelung gegenüber der Zeitspanne von 2015 bis 2022. Die gute Nachricht dabei ist: es handelt sich um Investitionen, von denen wir alle profitieren können. Um genau das zu ermöglichen, haben wir BEN als Genossenschaft aufgebaut. 

Häufig gestellte Fragen

In einer Genossenschaft schließen sich also interessierte Bürger*innen zu einem Unternehmen zusammen, um einen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen für ein gemeinsames Ziel zu schaffen. Dieses Ziel lautet in der Regel, durch gemeinschaftliches Wirtschaften einen wirtschaftlichen Vorteil für alle Mitglieder zu erreichen. Bei einer Energiegenossenschaft liegt der Zweck meist entweder in der Energieerzeugung oder im Handel von Energie. Die 877 Energiegenossenschaften stehen mit ihren 220.000 Mitgliedern für die breite Akzeptanz der Energiewende.

Die eingetragene Genossenschaft (eG) wurde als Rechtsform bewusst von dem Gründungsteam gewählt, denn es bietet Selbstverwaltung und Selbstbestimmung. Denn für uns ist die Energiewende eine Gemeinschaftsaufgabe und damit gilt der genossenschaftliche Gedanke „was wir alleine nicht schaffen, das schaffen wir zusammen“.

Das operative Geschäft wird durch den Vorstand geführt. Der gewählte Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen aus dem Kreis der Mitglieder. Er steht dem Vorstand mit Rat und Tat zur Seite und übernimmt die erste Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand. Der Aufsichtsrat wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Die Arbeit der Genossenschaft wird durch die obligatorische Prüfung des Genossenschaftsverbandes kontrolliert und begleitet. Somit ist die Sicherheit für die Anleger und Organe gewährleistet.

Die Beteiligung an einer Energiegenossenschaft ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eine weitgehend insolvenzfeste Gesellschaftsform. Außerdem ist für Ein- und Austritt oder Anteilsübertragung kein Notar erforderlich und keine Eintragung bei einem Gericht.

BEN Projekte werden von Menschen finanziert, die ihr Geld nachhaltig anlegen möchten, die Energiewende unterstützen und Mieterstrom als rentables, zukunftsfähiges Geschäftsfeld erkannt haben.

Jede und Jeder kann durch das Zeichnen eines oder mehrerer Anteile (250,00 Euro pro Anteil) Mitglied der BürgerEnergie Nord eG werden. Dafür lädst du dir den Zeichnungsschein und die Datenschutzerklärung aus dem Downloadbereich runter und schickst diesen ausgefüllt und unterschrieben per Post an die BEN zurück. Alles weitere folgt digital.

Die Höhe der Rendite bzw. Dividende wird auf der jährlichen Generalversammlung von den Mitgliedern beschlossen. Hierfür machen der Vorstand und Aufsichtsrat einen entsprechenden Vorschlag, basierend auf dem Jahresabschluss. Die BEN befindet sich derzeit in der Aufbauphase und wird voraussichtlich im Jahr 2025 dividendenfähig sein.

Jeder Mensch ist eingeladen, BEN Anteile im Wert von 250 bis 100.000 Euro zu zeichnen. Dieses Geld investieren wir in Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Dächern, sowie gewerblichen oder privaten Dächern. Jedes Mitglied mit mindestens vier Anteilen hat darüber hinaus die Möglichkeit, der BEN ein Nachrangdarlehen bzw. projektbezogene Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die BEN ist damit eine Möglichkeit der ökologischen Geldanlage bzw. ein nachhaltiges Investment.