BENstrom vom Dach

Die BEN betreibt eine Solaranlage auf deinem Dach und du möchtest diesen Strom beziehen? Dann bist du hier genau richtig. BEN ist dein neuer Stromanbieter. Ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Gerne übernehmen wir für dich die Kündigung deines bisherigen Stromvertrages.

Die BEN versorgt dich dann sowohl mit günstigem Solarstrom vom Dach, als auch in Zeiten, in denen die Solaranlage nicht genügend Strom erzeugt, mit Ökostrom aus dem Netz. Damit bist du zu jeder Zeit mit sauberem, klimafreundlichem Strom versorgt. Die Voraussetzung ist, dass die BEN eine Solaranlage auf deinem Haus betreibt.

Hier findest du den Stromliefervertrag zum Download. Die Preiskonditionen sind projektbezogen. Gerne senden wir dir diese persönlich zu. Kontaktiere uns dafür über „Ich möchte BENstrom beziehen

Häufig gestellte Fragen zu BENstrom vom eigenen Dach

Mieterstrom nennt man den Strom vom eigenen Dach, der von einem Bewohner bzw. einer Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses direkt verbraucht wird. Das hat den Vorteil, dass für den vor Ort erzeugten Solarstrom weder Netzentgelte noch Stromsteuer, Konzessionsabgaben oder sonstige netzbezogene Umlagen abzuführen sind. Der Strompreis liegt in der Regel zehn Prozent unter dem herkömmlichen Strompreis.

Natürlich ist die Stromversorgung durch die BEN zu jederzeit sichergestellt. Dabei ist es zunächst wichtig zu beachten, dass die PV-Anlage ohne Sonnenschein noch Strom produziert. Der Ertrag wird jedoch durchaus verringert. Sollte der Strombedarf einmal nicht ausreichen, um den gesamten Verbrauch zu decken, wird Ökostrom aus dem öffentlichen Netz nachgeliefert. Die Stromversorgung wird also wie gewohnt rund um die Uhr mit klimafreundlichem Strom gewährleistet.

Ja! Es wird nicht unterschieden, wer zu welchem Anteil nur den Sonnenstrom nutzt. Demzufolge können sich alle Bewohnerinnen und Bewohner beteiligen, ganz gleich, wann sie den Strom abnehmen.

Der Stromliefervertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Eine Vertragsverlängerung ist ebenfalls jeweils auf ein Jahr beschränkt.

Zum Ende der Mindestlaufzeit und danach ist der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen in Textform (z.B. E-Mail oder Post) kündbar. Der liberalisierte Strommarkt greift auch hier: MieterInnen können ihren Stromanbieter jederzeit selbst wählen und entsprechend wechseln.

Wer umzieht, muss seinem Stromversorger lediglich das Auszugsdatum mitteilen und einen Nachweis (z.B. Kopie der Kündigungsbestätigung) hierfür erbringen. Dann endet der Vertrag automatisch zu diesem Zeitpunkt. Es ist ratsam, den Zählerstand am Auszugstag festzuhalten und dem Versorger mitzuteilen, damit dieser entsprechend den tatsächlichen Stromverbrauch abrechnen kann. Bei anderen Sonderverträgen muss häufig die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Der vorhandene PV-Strom wird zu jedem Zeitpunkt auf alle Kunden und Kundinnen gleichmäßig verteilt, die zum Zeitpunkt der Erzeugung einen Verbrauch haben.

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