Mieterstrom

Du bist (Mit-) EigentümerIn eines Mehrfamilienhauses und möchtest den BewohnerInnen günstigen Solarstrom vom eigenen Dach anbieten? Oder du vertrittst eine Wohnungsbaugenossenschaft und suchst einen Partner für die Umsetzung eines Mieterstrommodells? Dann sprich uns gerne an.  

 Wir bieten von der Projektentwicklung, über die Finanzierung und Installation sowie den Betrieb und die Abrechnung alles aus einer Hand.  

Zusammenarbeit

Eine Zusammenarbeit kann wie folgt aussehen: 

Quartierslösung

In Städten und Neubaugebieten ist oft eine Quartierslösung ein wirtschaftlich vorteilhafterer und ökologisch sinnvollerer Weg. Auf diesem Weg lässt sich auch ein E-Ladekonzept oder eine elektrische Wärmeversorgung (Wärmepumpe) optimal integrieren. Auch hier bietet BEN Lösungen 

 

Was ist Mieterstrom? 

Mieterstrom bringt als dezentrale Energieversorgung von Mehrparteiengebäuden die Energiewende in die Städte und Ballungsräume. Während man bisher ein eigenes Dach besitzen musste, um selbst-produzierten Solarstrom nutzen zu können, bietet Mieterstrom nun allen BürgerInnen die Chance, von der Energiewende zu profitieren. In einem Mieterstromprojekt wird lokal erzeugter PV-Strom an BewohnerInnen bzw. an VerbraucherInnen vor Ort geliefert. So kann auf diese Weise die Stromversorgung von Wohnungen, genauso wie für den Betrieb weiterer Anlagentechnik (Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos) oder auch der Gemeinschaftsstrom aus sauberer, klimaschonender erneuerbarer Energie erfolgen. 

Ob eine Immobilie für Mieterstrom geeignet ist, hängt vom Verbrauchsprofil der BewohnerInnen, der Lage des Objekts, der erreichbaren Leistung der Energieerzeugungsanlage sowie der elektrischen und technischen Voraussetzungen der Gebäude ab. Das anteilige Verhältnis von vor Ort erzeugtem und aus dem öffentlichen Netz bezogenem Strom unterscheidet sich von Wohneinheit zu Wohneinheit. Ziel ist es, einen möglichst hohen Eigenverbrauch zu erzielen, da der vor Ort produzierte PV-Strom deutlich günstiger ist als örtliche Grundversorgertarife. Anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen beim Mieterstrom einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Somit sinken direkt die Stromnebenkosten der BewohnerInnen. Gleichzeitig werden sie unabhängiger von der allgemeinen Strompreisentwicklung. Eigentümer steigern damit den Immobilienwert und erzielen Mehrerlöse.

Hier erfährst Du mehr zu unseren Mieterstrom-Projektbeispielen

 

Häufig gestellte Fragen

Mieterstrom nennt man den Strom vom eigenen Dach, der von einem Bewohner bzw. einer Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses direkt verbraucht wird. Das hat den Vorteil, dass für den vor Ort erzeugten Solarstrom weder Netzentgelte noch Stromsteuer, Konzessionsabgaben oder sonstige netzbezogene Umlagen abzuführen sind. Der Strompreis liegt in der Regel zehn Prozent unter dem herkömmlichen Strompreis.

Natürlich ist die Stromversorgung durch die BEN zu jederzeit sichergestellt. Dabei ist es zunächst wichtig zu beachten, dass die PV-Anlage ohne Sonnenschein noch Strom produziert. Der Ertrag wird jedoch durchaus verringert. Sollte der Strombedarf einmal nicht ausreichen, um den gesamten Verbrauch zu decken, wird Ökostrom aus dem öffentlichen Netz nachgeliefert. Die Stromversorgung wird also wie gewohnt rund um die Uhr mit klimafreundlichem Strom gewährleistet.

Für eine bezahlbare Versorgungssicherheit suchen Eigentümerinnen und Eigentümer verstärkt nach Lösungen mit Erneuerbaren Energien. Eine PV-Anlage mit einem entsprechenden Mieterstrommodell bedeutet eine Wertsteigerung für die Immobilie. Die daraus resultierenden attraktiven Nebenkosten wirken sich positiv auf eine geringere Fluktuation der MieterInnen aus. Durch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für e-PKWs inkl. der Steuerung und Abrechnung gewinnt die Immobilie für MieterInnen an Attraktivität. Gleichzeitig gibt es aber auch in immer mehr Kommunen eine gesetzliche Solarpflicht oder politische Beschlüsse zur Nutzung von Dachflächen. Mit einem Mieterstrommodell leisten EigentümerInnen einen großen Beitrag zur Energiewende, da ca. 50-60 % des Strombedarfs über den Strom vom Dach gedeckt werden können.

Ja! Es wird nicht unterschieden, wer zu welchem Anteil nur den Sonnenstrom nutzt. Demzufolge können sich alle Bewohnerinnen und Bewohner beteiligen, ganz gleich, wann sie den Strom abnehmen.

Selbstverständlich wird der Strom nicht immer dann verbraucht, wenn die Sonne am intensivsten scheint. Eine Möglichkeit ist der Einsatz eines Batteriespeichers. Der Solarstrom, der auch damit noch übrig ist, geht ebenfalls nicht verloren, sondern wird in das Stromnetz eingespeist und kann so anderweitig verbraucht werden. Der Strom gelangt also dorthin, wo er gebraucht wird.

Der Stromliefervertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Eine Vertragsverlängerung ist ebenfalls jeweils auf ein Jahr beschränkt.

Zum Ende der Mindestlaufzeit und danach ist der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen in Textform (z.B. E-Mail oder Post) kündbar. Der liberalisierte Strommarkt greift auch hier: MieterInnen können ihren Stromanbieter jederzeit selbst wählen und entsprechend wechseln.

Wer umzieht, muss seinem Stromversorger lediglich das Auszugsdatum mitteilen und einen Nachweis (z.B. Kopie der Kündigungsbestätigung) hierfür erbringen. Dann endet der Vertrag automatisch zu diesem Zeitpunkt. Es ist ratsam, den Zählerstand am Auszugstag festzuhalten und dem Versorger mitzuteilen, damit dieser entsprechend den tatsächlichen Stromverbrauch abrechnen kann. Bei anderen Sonderverträgen muss häufig die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Nein, die Kosten für Errichtung und Betrieb sowie regelmäßig anfallende Kosten können nicht den MieterInnen auferlegt werden.

Der vorhandene PV-Strom wird zu jedem Zeitpunkt auf alle Kunden und Kundinnen gleichmäßig verteilt, die zum Zeitpunkt der Erzeugung einen Verbrauch haben.

Dass sich Solarstrom auch in Norddeutschland rechnet, zeigen jeden Tag Tausende von bereits errichteten PV-Anlagen. Aktuell besitzen 20 Prozent der vom Netzbetreiber befragten Hausbesitzer in Schleswig-Holstein eine Photovoltaik-Anlage. Im Jahr 2022 waren es noch 14 Prozent. In Hamburg ist die installierte Leistung in 2023 vervierfacht worden.

Bei der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen wird, anders als bei der konventionellen Stromerzeugung, kein CO2 freigesetzt. Dies ist wichtig für das Ziel, CO2 zu reduzieren und somit Klimaneutralität zu erreichen. Für eine gesamtheitliche Aussage muss allerdings der komplette Lebenszyklus, inklusive Herstellung und Entsorgung (Recycling), betrachtet werden. So liegt der CO2-Ausstoß einer PV-Anlage, die in Deutschland betrieben wird, bei etwa 50 Gramm CO2 pro erzeugte Kilowattstunde. Zum Vergleich: ein Braunkohlekraftwerk erzeugt 1.075 Gramm CO2 pro kWh und bei Erdgas sind es 499 Gramm.

BEN ist in der Regel Eigentümerin und Betreiberin der PV-Anlagen und ist somit auch für den Betrieb und die Wartung verantwortlich. Dies ist im Dachnutzungsvertrag festgehalten, der zwischen BEN und der/dem Eigentümer/in geschlossen wird.

Die BEN bietet Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. der Wohnungswirtschaft an, die Mieterstrommodelle mit breiter Bürgerbeteiligung zu finanizeren. Für die WEG entstehen somit keine Kosten. Das technische und wirtschaftliche Risiko übernimmt die BEN. Alle Menschen bzw. auch die WEG kann sich zu jeder Zeit an BEN beteiligen.

Die WEG hat ein Vorkaufsrecht, um den Weiterbetrieb fortzuführen. Alternativ wird die Anlage abgebaut.

Grundsätzlich gilt, BEN kommt gemäß Vertrag für alle Kosten auf, die im Zusammenhang mit der PV-Anlage für die Ertüchtigung zu tun haben bzw. für den Rückbau und haftet für alle möglichen Schäden, die von der Anlage ausgehen. Sollte das Dach saniert werden müssen oder sonstige Arbeiten daran notwendig werden, die einen Abbau der PV-Anlage erfordern, muss dafür die WEG aufkommen. Jedoch bieten wir an, hier auch einen Beitrag zu leisten.

Bei der Organisation und Koordination sowie die Beaufsichtigung von Monteuren kann BEN unterstützen.

PV-Anlage und Ladeinfrastruktur lassen sich sehr gut über eine sogenannte Kaskadenschaltung kombinieren. Ziel ist es, damit den Eigenverbrauch der Solaranlage zu erhöhen und deine Haushaltsstromkosten sowie deine Ladekosten für dein Elektroauto zu senken. Schließlich nutzt du Solarstrom vom eigenen Dach sowie einen Spezialtarif für das Laden des Fahrzeugs.

Ja, die Nutzerinnen und Nutzer einer Wallbox schließen einen Stromliefervertrag mit der BEN und laden dann Solarstrom vom eigenen Dach.

Die BEN liefert den günstigen Solarstrom vom eigenen Dach. Die Kosten für die Ladeinfrastruktur trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer bzw. die WEG.

Kontakt

Zu welchem Thema möchtest Du uns kontaktieren?

Ich möchte BEN kennenlernen

Ich möchte Mitglied werden bzw. investieren

Ich möchte BENstrom beziehen

Ich möchte gemeinsam Projekte umsetzen


    Ich möchte BEN kennenlernen


    Alle mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.


      Ich möchte Mitglied werden bzw. investieren


      Alle mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.


        Ich möchte BENstrom beziehen


        Alle mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.


          Ich möchte gemeinsam Projekte umsetzen


          Alle mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

          Projektstandort

          Kontaktdaten

          Projektstatus

          Gebäudenutzung

          Gebäudestruktur (sofern bekannt)