Mieterstromprojekt für Neubau in Tönning
Neubau im nordfriesländischen Tönning bekommt Solarstrom
WeiterlesenStell dir vor, du gehst morgens in die Küche, setzt Wasser für Kaffee auf – und der Strom dafür kommt direkt aus „deiner“ Solaranlage ein paar Kilometer weiter. Nicht, weil du zufällig daneben wohnst oder ein eigenes Dach mit Solaranlage hast. Sondern weil du Teil einer Gemeinschaft bist, die ihren Strom miteinander teilt.
Genau diese Idee steckt hinter Energy Sharing.
Ganz einfach gesagt:
Eine Gruppe von Menschen oder Organisationen erzeugt gemeinsam Strom, z.B. aus Wind oder Sonne. Und dieser Strom kann dann innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden – fair verteilt, transparent abgerechnet und regional verankert.
Energy Sharing funktioniert auch für Leute, die nicht selbst eine Anlage besitzen können oder in eine Energieerzeugungsanlage in der Nähe investiert haben und diesen Strom beziehen möchten. Also z.B. für
Mitglieder einer Energiegenossenschaft
Haushalte ohne passende Fläche
Menschen, die trotzdem regionalen Ökostrom nutzen möchten
Damit wird Bürgerenergie nochmal ein Stück inklusiver.
Der § 42c im Energiewirtschaftsgesetz schafft seit 2026 erstmals eine rechtliche Grundlage dafür, dass Menschen Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam nutzen können. Dabei kann der Strom über das öffentliche Stromnetz zwischen mehreren Teilnehmern geteilt werden.
Damit Energy Sharing möglich ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
Der Strom stammt aus erneuerbaren Energieanlagen oder entsprechenden Speichern.
Zwischen Anlagenbetreiber und Verbrauchern muss ein Vertrag über die Stromlieferung bestehen.
Die Stromlieferung erfolgt über das öffentliche Verteilnetz.
Die Strommengen müssen über intelligente Messsysteme (Smart Meter) gemessen werden.
Energy Sharing findet zunächst innerhalb des Netzgebiets eines Verteilnetzbetreibers statt.
Ab 2028 kann es auch über angrenzende Netzgebiete innerhalb derselben Regelzone ausgeweitet werden.
Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Energy Sharing in ihrem Netzgebiet möglich ist. Dies muss ab 1. Juni 2026 umgesetzt sein.
Auch beim Energy Sharing fallen weiterhin Netzentgelte und Umlagen an, weil das öffentliche Netz genutzt wird. Außerdem ersetzt Energy Sharing in der Regel nicht den normalen Stromliefervertrag, sondern ergänzt ihn (z. B. wenn nicht genug gemeinsamer Strom verfügbar ist).
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