Rechtsunsicherheit bremst dezentrale Versorgung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 28. November 2024 sog. Kundenanlagen für unvereinbar mit den Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie erklärt. In einer gemeinsamen Branchenreaktion rufen Mieterstromanbieter nun den Gesetzesgeber zur Schaffung von Rechtssicherheit auf.

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