Wie steht es um die Kundenanlage?

Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutende Entscheidung zur rechtlichen Einordnung von sogenannten Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) getroffen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Betreiber von Energieanlagen, die bisher als Kundenanlagen eingestuft wurden. Sie müssen nun prüfen, ob ihre Anlagen den Kriterien eines Verteilernetzes entsprechen und somit den entsprechenden regulatorischen Anforderungen unterliegen. Dies betrifft insbesondere Betreiber von dezentralen Energieversorgungssystemen, wie sie in Wohnquartieren, Industrieparks oder Universitätsgeländen vorkommen. So auch uns als Mieterstrombetreiber. 

Um dies zu diskutieren, laden wir alle Interessierte zu einem digitalen Austausch mit Rechtsanwalt Dr Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther ein. 

Die Zugangsdaten werden dir nach Anmeldung über diese Website zugeschickt. 

Datum: 3. Juni 2025

Uhrzeit: 12:30

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