Energie aus Bürgerhand: Grüner Strom für den Sportverein TuS Holtenau
Energiewende-Staaatssekretär Joschka Knuth besucht BEN-Projekt in Kiel: Der Sportverein TuS Holtenau bezieht seit Ende 2025 Solarstrom vom eigenen Dach.
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Mieterstrommodelle gelten als ein wichtiger Baustein der dezentralen Energiewende – aber rechtliche Rahmenbedingungen haben ihre Umsetzung oft erschwert. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat erneut zu Rechtsunsicherheit geführt. Es betrifft die Definition der Kundenanlage, die eine Grundlage für das Mieterstromgesetz dargestellt und stellt zentrale Fragen rund um Netzbezug, Abrechnung und Eigenversorgung in neuem Licht dar.
Doch was genau hat der EuGH entschieden? Welche Auswirkungen hat das Urteil auf Mieterstromprojekte in Deutschland – sowohl bestehende als auch geplante? Und wie sollten Energiegenossenschaften, Wohnungsunternehmen und Mieterstromdienstleister jetzt reagieren?
Die BEN hat nun ein Webinar mit dem Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler durchgeführt, um die Hintergründe zu erörtern und diskutieren. In unserem Webinar „Kundenanlage: Was bedeutet das EuGH-Urteil für Mieterstrom?“ haben wir gemeinsam mit Expert:innen aus Recht und Praxis die aktuellen Entwicklungen eingeordnet. Die Aufzeichnung des Vortrages von Dr. Dirk Legler steht jetzt allen Interessierten zur Verfügung.
👉 Hier geht’s zur Aufzeichnung:
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Energiewende-Staaatssekretär Joschka Knuth besucht BEN-Projekt in Kiel: Der Sportverein TuS Holtenau bezieht seit Ende 2025 Solarstrom vom eigenen Dach.
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In einem Podcast erklären unsere Vorstände wie Bürgerenergie funktioniert. Und wie du dich an erneuerbaren Energien beteiligst – gemeinsam, wirksam und unabhängig von Eigentum. Hands on für echte Veränderung.
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Im Rahmen eines Forschungsprojektes setzt die BEN ein Energy Sharing Pilotprojekt um. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert.
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