Trotz Wahlkampftaktiken, Brandmauern und Trump, die die aktuelle Nachrichtenlage dominieren, gibt es auch positive Entwicklungen. So hat der Bundestag am Freitag, 31. Januar 2025 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet – auch bekannt als das „Solarspitzen-Gesetz“. Dieses Gesetzespaket bringt bedeutende Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern, die Netzstabilität zu gewährleisten und den Eigenverbrauch von Solarstrom zu fördern. Denn mit dem kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik, kommt es zunehmend zu Zeiten, in denen die Stromerzeugung den Verbrauch übersteigt. Die EnWG-Novelle wurde mit den Stimmen der ehemaligen Ampelregierung, sowie der CDU/ CSU-Fraktion verabschiedet.
Was steht im Solarspitzengesetz 2025:
- Photovoltaik-Neuanlagen, die ab dem 1. März 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten in Zeiten von negativen Börsenstrompreise keine Förderung. Jedoch werden die Stunden nach dem Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt. Damit schafft die Novelle Anreize, den selbst erzeugten Solarstrom verstärkt selbst zu nutzen. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 457 Stunden mit negativen Großhandelsstrompreisen verzeichnet. Im Jahr 2023 waren es noch 301 Stunden (Quelle: pv-magazine.de).
- Neue Solaranlagen größer als 7 kWp und Letztverbraucher mit einem höheren Jahresverbrauch als 6.000 kWh müssen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox gebaut werden. Bei jenen PV-Anlagen, die keinen Smart Meter und keine Steuerbox haben, muss die Einspeiseleistung auf 60 % der PV-Leistung gedrosselt werden. PV-Anlagen zwischen 25 und 100 kWp müssen mit konventioneller Steuerungstechnik ausgestattet werden, bis der Netzbetreiber eine entsprechende Testung durchgeführt hat. Damit soll das Stromnetz vor Überlastungen geschützt werden. Allerdings sind die Netzbetreiber erst ab 2026 zur Testung verpflichtet und auch dann nur jährlich. Da die meisten Mieterstromprojekte in diese Größenordnung fallen und damit zu rechnen ist, dass diese Übergangszeit seitens der Netzbetreiber genutzt werden muss, kann es für Betreiber wie die BEN zu hohen zusätzlichen Kosten kommen. Hier gilt es, pragmatische Lösungen für die Umsetzung zu finden.
- Für den Einbau und den Betrieb der neuen intelligenten Messsysteme hat der Gesetzgeber neue jährliche Preisobergrenzen festgelegt, an die sich mind. die grundzuständigen Messstellenbetreiber halten müssen. Diese sind verbrauchsabhängig und liegen zwischen 40 und 100€ pro Jahr. Gleichzeitig ist der freiwillige Einbau von diesen intelligenten Messsystemen durch die Novelle verlangsamt worden. Für die Umsetzung von effizienten Mieterstrom und vorallem von gemeinsamschaftlicher Gebäudeversorgung (gGV) sind diese Digitalisierungsschritte aber notwendig.
- Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung von Solarstrom bleibt bei 100 kWp. Betreiber kleinerer Anlagen können jedoch freiwillig ihren überschüssigen Strom direkt an der Börse vermarkten und von möglichen Mehrerlösen profitieren. Hier wäre es eine große Chance gewesen, durch das Einführen von Energy Sharing neue regionale Verbraucher:innen mit überschüssigen Strom aus der Nähe zu versorgen und somit neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
- Die Novelle eröffnet neue Perspektiven für Flexibilitäten: Speicher können geladen werden, wenn der Strompreis niedrig ist und wieder entladen, wenn der Strompreis hoch ist. Für die Einspeisung des Stroms erhält man eine Förderpauschale, wenn die PV-Anlage in der Direktvermarktung und nicht in EEG-Vergütung ist. Da wir in unseren Mieterstromanlagen in der Regel auch Speicher verwenden, gibt es neue Möglichkeiten, den Kunden noch günstiger Strom anzubieten.
Was bedeuten die Änderungen für Mieterstrom?
Das Solarspitzengesetz stellt einen wichtigen Schritt zur besseren Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz dar. Die Ziele hinter den Maßnahmen sind unterstützenswert und machen unser Energiesystem flexibler, intelligenter und effizienter. Allerdings liegen hier Anspruch und Wirklichkeit leider noch viel zu weit auseinander. So können viele Digitalisierungsanstrengungen heute von den Netzbetreibern noch gar nicht gemeistert werden. Mit dem Gesetzespaket verpassen wir leider wieder die Chance, endlich Geschwindigkeit aufzunehmen. Gleichzeitig ist diese Digitalisierung die Voraussetzung dafür, dass Geschäftsmodelle wie Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung skalierbar sind. Die große Chance des Energy Sharings bleibt komplett unangetastet und wird einer neuen Bundesregierung überlassen.
Für uns bei BEN bedeutet das: Mieterstrom in Bürgerhand ist weiterhin wirtschaftlich. Dank unserer flexiblen Strukturen, unserem tiefen energiewirtschaftlichen Verständnis und unserem breiten Netzwerk können wir die neuen Chancen nutzen, die dieses Gesetzespaket trotz allem birgt. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit unseren Partnern für bessere politische Rahmenbedingungen kämpfen. Damit wir alle #MehrEnergieGemeinsam erreichen und die Klimakrise stoppen!